Beschäftigung von Flüchtlingen
Informationen und Unterstützung für Arbeitgeber
- Eine neue Informationsbroschüre mit dem Titel „Potentiale nutzen – geflüchtete
Menschen beschäftigen", die die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam mit
der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entwickelt hat, zeigt Betrieben
in komprimierter Weise, wie sie vorgehen müssen, wenn sie Geflüchtete
beschäftigen wollen und welche Unterstützungsmöglichkeiten die BA bietet:
"Potenziale Nutzen - geflüchtete Menschen in Arbeit bringen
Informationen für Arbeitgeber"
(Stand: 08/2015)
- „Praktika“ und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen
Übersicht der geltenden Regelungen für den Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern
und geduldeten Personen.
(Infoblatt Bundesagentur für Arbeit)
- Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmer/Innen:
"Wen darf ich beschäftigen und welche Förderung kann ich hierfür beantragen?"
Quelle: NetwIn (dort weitere Informationen zum Thema Migranten/Flüchtlinge und Arbeitsmarkt)
- Sie möchten eine Bewerberin/einen Bewerber aus dem Ausland beschäftigen?
Hier erhalten Sie eine erste Orientierung, ob Ihre neue ausländische Mitarbeiterin bzw. Ihr neuer ausländischer
Mitarbeiter für die Arbeit in Deutschland eine Arbeitserlaubnis benötigt und ob diese erteilt werden kann:
Migrations-Check der Bundesagentur für Arbeit
[in Arbeit]
"Anerkannte Verfolgte, die in Deutschland bleiben, müssen schnellstmöglich in Schulbildung, Ausbildung und Beschäftigung kommen. Das ist der beste Weg zur dauerhaften Integration und zügigen Beendigung des Bezugs von Sozialleistungen"
BDA-Präsident Ingo Kramer, BDI-Präsident Ulrich Grillo, DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer und ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer
(Presseinformation BDA, 14.09.2015)